Psychologische Beratung, zertifizierte Kurse & Betriebliches Gesundheitsmanagement

Ich unterstütze Menschen und Unternehmen dabei, mentale Gesundheit nachhaltig zu stärken. Als zertifizierte Kursleiterin nach §20 SGB V biete ich anerkannte Präventionskurse, die von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden können.

Meine Schwerpunkte:

  • Stressbewältigung & Burnout-Prävention
  • Resilienz & innere Stärke
  • Achtsamkeit & mentale Gesundheit
  • Kommunikation & Konfliktlösung

Auch im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) begleite ich Unternehmen mit individuell abgestimmten Workshops und Trainings.

Was sind Kurse nach §20 SGB V?

Kurse nach §20 SGB V sind zertifizierte Präventionskurse, die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt sind. Sie dienen der Vorbeugung von gesundheitlichen Belastungen, insbesondere im Bereich Stress, mentale Gesundheit und Lebensbalance.

Diese Kurse basieren auf wissenschaftlich geprüften Konzepten und erfüllen feste Qualitätskriterien. Als zertifizierte Kursleiterin nach §20 SGB V biete ich Ihnen Kurse an, die diese Standards erfüllen und nachhaltig wirksam sind.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Ein großer Vorteil dieser Kurse:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise – bis zu 100 %.

Das bedeutet für Sie:

  • Sie investieren in Ihre Gesundheit
  • und erhalten einen Großteil oder sogar die gesamten Kosten zurück

Die genaue Höhe der Erstattung hängt von Ihrer Krankenkasse ab. In der Regel werden 2 Präventionskurse pro Jahr bezuschusst.

Für wen sind diese Kurse geeignet?

  • Menschen mit Stressbelastung im Alltag oder Beruf
  • Personen, die ihre mentale Gesundheit stärken möchten
  • alle, die präventiv etwas für ihr Wohlbefinden tun wollen

Ihr Vorteil

Mit einem zertifizierten §20-Kurs profitieren Sie von:

  • geprüfter Qualität
  • finanzieller Unterstützung durch die Krankenkasse
  • nachhaltigen Methoden für den Alltag
Nimm jetzt Kontakt auf – ich berate dich gerne persönlich.

Diese Kurse biete ich im Rahmen von §20 SGB V an